Wednesday, July 29, 2009

Heimstatt der (Rechts-)Ordnung

Und wieder was Nettes von der Kripo. Es geht um ein Delikt gegen die Allgemeinheit (also eines, das nicht gegen Individualrechtsgüter wie zB Leben oder sexuelle Selbstbestimmung gerichtet ist, sondern gegen ein Rechtsgut der Allgemeinheit wie zB die Sicherheit des Straßenverkehrs oder der Rechtsverkehr mit Urkunden).
Nun die Preisfrage: wen gibt die Polizei in diesem Fall wohl i
n der Anzeigenaufnahme als Geschädigte an? Richtig:
"die Rechtsordnung".
Und dann, einige Zeilen weiter unten, wird's sogar noch genauer:
"Wohnort: 46399 Bocholt".
Wunderbar, jetzt wissen wir endlich, wo sie wohnt, die Rechtsordnung. Wer sie besuchen will, ist übrigens herzlich eingeladen!

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