Tuesday, February 9, 2010

Schweigen als Geständnis

Im Talmud heisst es:
"Schweigen (vor Gericht) kann einem Geständnis gleichstehen."
Das hatte der Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers offenbar vergessen, als er in seinem Blawg unter der Überschrift 'Überläufer' postete:
"Der Kollege wollte wohl seinem Mandanten beweisen, was er, der Kollege, für ein toller Hecht ist. Er meinte als Nebenklägervertreter, meinem Mandanten mitteilen zu müssen, dass er ihm nicht glaube, weil er schweige. Dass er mit dem Spruch erreichte, dass Richter, Staatsanwalt und ich spontan laut lachten, trieb ihm dann aber nicht nur eine tiefe Röte ins Gesicht, von der Minute an ersparte er sich jede Frage. Gegen eine von mir dann vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens hatte er auch nichts einzuwenden."
Wie immer gilt: der Blick ins hebräische Recht erleichtert die Rechtsfindung.

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