Sie sei in unseren Breiten im Jahr 1726 von Friedrich Wilhelm I. verpflichtend für Anwälte eingeführt worden, "damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt". Das berichtet die FAZ in dem Artikel Die Würde der deutschen Justiz und schildert die Konflikte, die hierzulande über die Robenpflicht vor Gericht entbrannt sind. Leser Assoc Anon kommentiert dazu wissend:
"Der Robenzwang, der nach dem Mantelerlass auch für das Privatleben der Anwälte galt und von dem es gegen Zahlung eines Obulus Ausnahmen gab, hat den deutschen Anwälten die Amtstracht gründlich verleidet. In allen anderen Ländern - England, Frankreich - ist die Robe Ausdruck anwaltlichen Stolzes und wird in der Nachfolge der römischen Bürgertracht gesehen. In Deutschland ist sie Überbleibsel des preußischen Schandmäntelchens."Dass auch andere Länder (schöne?) Juristenroben haben, findet im Artikel selbst leider keine Erwähnung. Einen eindrucksvollen Überblick darüber verschafft dafür aber die sehenswerte Seite Judges of the World. Hier meine drei Favouriten:
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