Ob die nachbarliche Aufmerksamkeit, die ich kurz nach dem Aufstehen vor meiner Wohnungstür gefunden habe, noch § 6 I RDG entspricht?:
Wie dem auch sei: Bei so einer - wie immer äußerst dreisten - Abofalle kann ich mich einfach nicht zurückhalten und muss was Gepfeffertes zu Papier bringen! Ich freue mich schon auf die Antwort von Kollegin Katja...
"Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen)."
Wie dem auch sei: Bei so einer - wie immer äußerst dreisten - Abofalle kann ich mich einfach nicht zurückhalten und muss was Gepfeffertes zu Papier bringen! Ich freue mich schon auf die Antwort von Kollegin Katja...
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