Tuesday, October 13, 2009

(Eigentlich) unentgeltlich

Ob die nachbarliche Aufmerksamkeit, die ich kurz nach dem Aufstehen vor meiner Wohnungstür gefunden habe, noch § 6 I RDG entspricht?:
"Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen)."

Wie dem auch sei: Bei so einer - wie immer äußerst dreisten - Abofalle kann ich mich einfach nicht zurückhalten und muss was Gepfeffertes zu Papier bringen! Ich freue mich schon auf die Antwort von Kollegin Katja...

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