Da kann einem als durchschnittlich gesottenem Derzernenten schon der Schreck in die Knochen fahren, wenn man gerade über einer Anklage wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährung gem. § 315c I Nr. 2 b), c) StGB brütet und dabei ist, die konkrete Gefährdung des anderen Verkehrsteilnehmers durch den Beschuldigten möglichst anschaulich und lebensnah darzustellen - und es plötzlich genau vor dem offenen Fenster heftig laut quietscht und kracht und knallt!: weil zwei Autofahrer zur gleichen Zeit die gleiche Spur benutzen wollten...
Da kann ich nur hoffen, dass meine Anklageschriften nicht mit einer Art what-you-see-is-what-you-get-Fluch belegt sind. (Wobei: Dann schreibe ich halt nur noch Strafbefehle.)
Jetzt erstmal 'nen Tee.
Jetzt erstmal 'nen Tee.
versteh ch nicht ganz...
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